Vorsicht Straßenverkehr!

Im Straßenverkehr gelten Reiter und Pferd als Verkehrsteilnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Pferd reiten oder führen. Als Verkehrsteilnehmer müssen Sie die Straßenverkehrsordnung beachten und sich an entsprechende Regeln, Gebote und Verbote halten. Mit ihrem „Pferdeführerschein Reiten

Gebote und Verbote für das Reiten im Straßenverkehr

Gebote für das Reiten im Straßenverkehr

• Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert oder belästigt wird. • Sind Reitwege vorhanden, müssen diese genutzt werden. • Sind keine Reitwege vorhanden, wird auf der Straße möglichst weit rechts geritten oder geführt. • Der Abstand zwischen zwei Reitergruppen muss 25 Meter betragen. • Bei schlechten Lichtverhältnissen (Dunkelheit oder Dämmerung) oder schlechter Sicht ist eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht mitzuführen.

Verbote für das Reiten im Straßenverkehr

Verbote für das Reiten im Straßenverkehr

Es ist verboten: • sich auf der Straße mit Pferden aufzuhalten, die den Verkehr gefährden • Pferde vom Fahrrad oder Kraftfahrzeug aus zu führen • mehr als zwei Handpferde mitzuführen • das Pferd auf Gehwegen für Fußgänger zu reiten oder zu führen • Eine geschlossene Reitergruppe (eine Gruppe ab 6 Reitern) darf nicht länger als 25 Meter sein.

Bild: Auf der Straße wird geschlossen rechts hintereinander geritten, mit genügendem Abstand zu parkenden Autos. (Credit: Horst Streitferdt/Kosmos, aus "Pferdeführerschein Reiten" von Petra Hölzel und Britta Schöffmann)